Frage beantwortet in 5 Minuten
Kredit auf Erbe?
Das geht leider nicht.
Aber das hier schon.
Kein einziges Geldinstitut in Deutschland akzeptiert einen Erbteil als Kreditsicherheit. Wir erklären, warum das so ist und was Sie stattdessen tun können.
Sie kennen das
Das Erbe ist da. Das Geld ist es nicht.
Das Erbe steht auf dem Papier. Das Geld sehen Sie trotzdem nicht. Ein Geschwisterkind blockiert, die Einigung zieht sich hin, und der Alltag wartet nicht. Das kennen mehr Menschen als man denkt.
Das blockierte Haus
Das Erbe auf Eis
Die ehrliche Antwort
Kann ich einen Kredit auf mein Erbe aufnehmen?
Zwar erlaubt Paragraph 2033 BGB theoretisch, den eigenen Erbteil an einen Kreditgeber notariell zu verpfänden. Nur: Keine Bank in Deutschland macht das. Kein Versicherungsunternehmen auch nicht. Der Grund ist einfach: Ein Erbteil an einer Erbengemeinschaft ist zu unberechenbar.
Es ist wie wenn Sie ein Stück Kuchen als Sicherheit anbieten wollen, das noch nicht aufgeteilt wurde und bei dem niemand weiß, welches Stück Ihnen am Ende genau gehört. Kein vernünftiger Bäcker nimmt das an.
Für zukünftige Erben, also Personen, deren zukünftiger Erblasser noch lebt, sieht es noch eindeutiger aus. Das Erbe entsteht rechtlich erst im Todesfall (Paragraph 1922 BGB). Ein Kredit darauf ist schlicht nicht möglich.
Was hilft wirklich
Welche Alternativen gibt es?
Die gute Nachricht: Es gibt Wege, um schnell an Geld zu kommen. Manche dauern, einer geht sofort.
empfohlen
Erbteil verkaufen
Sie verkaufen Ihren Anteil an der Erbengemeinschaft. Sie erhalten den Kaufpreis sofort ausgezahlt und verlassen die Gemeinschaft ein für alle Mal. Kein Streit mehr, kein Warten, kein Stress.
Schnellste Option
Vorschuss von Miterben
Sie verkaufen Ihren Anteil an der Erbengemeinschaft. Sie erhalten den Kaufpreis sofort ausgezahlt und verlassen die Gemeinschaft ein für alle Mal. Kein Streit mehr, kein Warten, kein Stress.
Erfordert Einigkeit
Klassischer Privatkredit
Ein normaler Ratenkredit über Ihre Hausbank, unabhängig vom Erbe. Das Erbe dient dabei nicht als Sicherheit, sondern Ihre eigene Bonität. Das ist ehrlich, unkompliziert und funktioniert.
Unabhängig vom Erbe
Teilungsklage
Als letztes Mittel können Sie gerichtlich die Auflösung der Erbengemeinschaft erzwingen. Das Gericht ordnet dann die Versteigerung der Immobilie im Nachlass an. Das dauert aber oft Jahre und kostet Nerven und Geld.
Letzter Ausweg
Wenn es kracht
Was tun, wenn die Erbengemeinschaft sich streitet?
Sie wissen bereits, wie sich eine blockierte Erbengemeinschaft anfühlt. Mehrere Geschwister, ein Elternhaus, keine Einigung. Was Sie vielleicht noch nicht wissen: Sie haben mehr Handlungsoptionen als die meisten denken.
Mediation und außergerichtliche Einigung
Ein professioneller Mediator moderiert das Gespräch zwischen den Miterben. Das ist die günstigste Option und funktioniert gut, wenn alle noch miteinander reden wollen.
Erbteil verkaufen und die Gemeinschaft verlassen
Sie steigen aus, ohne auf die anderen zu warten. Der Streit geht ohne Sie weiter, Ihr Geld liegt aber bereits auf Ihrem Konto. Das ist die schnellste und einfachste Lösung für Sie persönlich.
Nachlassverwaltung beantragen
Das Nachlassgericht setzt einen Nachlassverwalter ein, der den Nachlass professionell abwickelt. Das gibt Struktur, kostet aber Zeit und Gebühren und ist nur möglich, wenn alle Erben zustimmen.
Teilungsklage einreichen
Das gerichtliche Erzwingen der Erbauseinandersetzung. Teuer, langwierig und belastend für alle Beteiligten. Nur dann sinnvoll, wenn wirklich alle anderen Wege gescheitert sind.
So geht es bei uns
Erbteil verkaufen in vier Schritten
Kein Papierkram, keine Überraschungen. Sie wissen von Anfang an, was Sie bekommen.
Kostenlose Anfrage stellen
Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Situation. Wie viele Miterben gibt es? Was gehört zum Nachlass? Wir hören zu, stellen Fragen und beraten Sie ehrlich.
Unverbindliches Angebot erhalten
Sie erhalten von uns ein faires, transparentes Angebot. Sie sehen sofort, was Sie bekommen und müssen sich nicht erst durch eine Zwangsversteigerung hangeln.
Notartermin und gesetzliche Bedenkzeit
Wir beauftragen einen Notar mit dem Kaufvertrag. Gesetzlich vorgeschrieben sind zwei Wochen Prüfzeit. Sie können den Vertrag durch einen eigenen Anwalt prüfen lassen oder sich alles vom Notar erklären lassen.
Unterzeichnung und sofortige Auszahlung
Nach der Unterschrift wird der Kaufpreis an Sie ausgezahlt. Sie sind raus aus der Erbengemeinschaft. Fertig.
Was andere sagen
Echte Erfahrungen. Echte Kunden
Vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung hat es gerade einmal 5,5 Monate gedauert. Die Beratung war kompetent, die Abwicklung schnell und professionell. Der Kaufpreis war fair, wenn man bedenkt, was mir an Ärger und Anwaltskosten erspart blieb.
Romana Kraft
Wenn die Auseinandersetzung mit Miterben nicht zielführend ist, ist der Erbteilsverkauf die klügste Entscheidung. Ein reibungsloser Ablauf, sehr professionell und mit viel Empathie. Das Geld wurde wie vereinbart und sogar früher überwiesen.“
Fynn
Häufige Fragen
Alles, was Sie noch wissen wollen.
Gibt es einen Kredit auf ein zukünftiges Erbe, also noch zu Lebzeiten des Erblassers?
Nein. Das Erbe entsteht rechtlich erst mit dem Tod des Erblassers (Paragraph 1922 BGB). Ein Kredit auf etwas, das noch nicht existiert, ist juristisch nicht möglich. Wer so etwas anbietet, verkauft in Wirklichkeit etwas anderes.
Was ist der Unterschied zwischen Erbteil verpfänden und Erbteil verkaufen?
Beim Verpfänden gehört der Erbteil weiter Ihnen, dient aber als Sicherheit. Das Problem: Kein Institut in Deutschland nimmt das an. Beim Verkauf übertragen Sie Ihren Erbteil vollständig. Sie erhalten den Kaufpreis sofort und sind aus der Erbengemeinschaft heraus. Das ist der einzige Weg, der in der Praxis funktioniert.
Wie schnell bekomme ich Geld, wenn ich meinen Erbteil verkaufe?
Nach Ihrer Anfrage machen wir Ihnen schnell ein Angebot. Wenn Sie es annehmen, beginnt der Notarprozess. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine zweiwöchige Bedenkzeit vor der Unterzeichnung. Ab Unterschrift geht die Auszahlung zügig. Im Regelfall schaffen wir es, das Geld innerhalb von 3 Monaten auszuzahlen.
Was passiert mit meinen Miterben, wenn ich meinen Anteil verkaufe?
Ihre Miterben haben nach Paragraph 2034 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Das bedeutet: Sie werden informiert und können Ihren Erbteil selbst kaufen. Möchten sie das nicht, tritt der Käufer (guterben.de) an Ihre Stelle in der Erbengemeinschaft. Ihre Miterben werden nicht übergangen und haben alle gesetzlichen Rechte.
Was hilft wirklich
Schluss mit Warten. Ihr Geld gehört Ihnen.
Sie haben lange genug auf eine Einigung gewartet. Manchmal ist der einfachste Weg, einfach rauszugehen und einen Neustart zu machen.
Was ist eine Teilungsversteigerung und wann ist sie sinnvoll?
Eine Teilungsversteigerung ist die zwangsweise Versteigerung einer gemeinsamen Immobilie durch das Amtsgericht. Sie ist kein eigenständiger Weg zur Auflösung einer Erbengemeinschaft, sondern ein Vorbereitungsschritt für die Erbauseinandersetzungsklage. Ihr Zweck: nicht teilbare Nachlassgegenstände wie Immobilien in teilbare umzuwandeln, also in Geld. Erst danach kann der Erlös unter den Erben aufgeteilt werden.
Der Ablauf in vier Schritten:
Antrag beim zuständigen Amtsgericht durch einen oder mehrere Miterben.
Wertgutachten der Immobilie durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Versteigerungstermin, öffentlich und für jeden zugänglich.
Einvernehmliche Aufteilung des Erlöses unter den Erben entsprechend ihrer Quoten oder Hinterlegung des Erlöses durch das Gericht.
Ein Beispiel, das den Haken zeigt:
Drei Geschwister erben das Elternhaus, Verkehrswert laut Gutachten 500.000 Euro. Eine Schwester will verkaufen, die beiden Brüder wollen das Haus behalten, einigen sich aber nicht, wer wen auszahlt. Nach zwei Jahren Streit kommt es zur Teilungsversteigerung. Das Haus geht für 380.000 Euro weg. Der Gesamtverlust liegt bei 120.000 Euro gegenüber dem Verkehrswert, also rund 40.000 Euro pro Erbe. Plus zwei Jahre Streit, Anwaltskosten und schlaflose Nächte.
Das eigentliche Risiko der Teilungsversteigerung:
Bei Versteigerungen wird selten der Marktwert erzielt, weil niemand den Preis zahlt, der bei einem normalen Verkauf zu erzielen wäre. Käufer kalkulieren Risikoabschläge ein und bieten konservativ. Wer eine Immobilie über die Teilungsversteigerung loswerden will, sollte mit einem deutlichen Wertverlust rechnen.