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400+ Erbschaften betreut 20 Jahre Erfolgreich am Markt
guterben – Erbteil verkaufen

Dauert Ihre Erb­auseinander­setzung zu lange?

Dann verkaufen Sie
doch Ihren Erbteil!

Ihre Eltern sind verstorben und Sie müssen sich mit Ihren Geschwistern
über die Verteilung des Nachlasses einigen.

Sie befürchten

  • dass es zu Streit über die Verteilung des Nachlasses kommt
  • dass es zu lange dauert sich zu einigen
  • dass gar keine Einigung möglich ist.

Sie möchten

  • Ihr Erbe gleich genießen und
  • sich Zeit sowie nervliche Belastung ersparen.

Dann haben wir für Sie ein Angebot mit dem Sie die Erbengemeinschaft schnell, sicher und abschließend verlassen können.

Unser Angebot


Wir kaufen Ihren Erbteil. Sie erhalten den Kaufpreis gleich und wir treten an Ihre Stelle in der Erbengemeinschaft.
Sie verlassen die Erbengemeinschaft schnell, sicher und abschließend.

Mit folgenden Schritten können wir unser Angebot umsetzen:

  • Kontaktieren Sie uns und erzählen Sie uns von Ihrer Erbengemeinschaft.
  • Sobald Sie unser Angebot annehmen, beauftragen wir einen Notar mit der Erstellung des Kaufvertrags.
  • Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Sie den Entwurf zwei Wochen zur Prüfung vorliegen haben.
    Sie können diesen durch einen Anwalt prüfen lassen oder ihn sich vom Notar erklären lassen.
  • Danach unterzeichnen wir gemeinsam den Vertrag und der Kaufpreis kann an Sie ausgezahlt werden.
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Einfach

Sie sprechen direkt mit uns als Käufer. Der Verkauf erfolgt ohne Umwege. Einfach und transparent.

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Schnell

Der direkte Kontakt zu uns spart Ihre Zeit.

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Sorgenfrei

Wir sind erfahrene Erbteilskäufer und übernehmen auch das Risiko, dass ein Miterbe sein Vorkaufsrecht ausübt.

Sie bekommen Ihr Geld auf jeden Fall von uns, egal was Ihr Miterbe macht!

Falls Ihr Erbe, das Vorkaufsrecht ausübt kümmern wir uns um die Abwicklung.
Sie können den von uns bezahlten Kaufpreis auf jeden Fall behalten.

Die nervliche Belastung hat ein Ende und Sie können Ihr Leben wieder
unbeschwert, ohne Streit und Ärger leben.

Häufig gestellte Fragen


Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft. Deshalb können einzelne Nachlassgegenstände nur mit Zustimmung aller Erben und gemeinsam verkauft werden. Dies ist bei streitenden Erben jedoch unmöglich.

Was ist ein Erbteil?

Ein Erbteil ist ein quotaler Anspruch auf den ganzen Nachlass der Erbengemeinschaft.

Wie geht der Verkauf juristisch?

Wir kaufen den Erbteil. Hier werden alle Rechte und Pflichten eines Erben am gesamten Nachlass verkauft. Sie treten aus der Erbengemeinschaft aus und wir an Ihrer Stelle ein. Dies ist ohne Zustimmung der Miterben möglich.

Infos & Hintergründe


Weitere Antworten auf Fragen rund um das Thema Erbschaft.

Erfahren Sie mehr über uns

Wir arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich in der Nachlassverwaltung. Unsere Erfahrung und Kompetenz kommt Ihnen jetzt zu Gute. Gemeinsam finden wir Wege die Erbensituation für alle Beteiligten zu zu lösen.

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Gut zu wissen: Begriffe erklärt

Richtig Erben ist neben den Emotionen vor allem eine rechtliche Angelegenheit. Deswegen arbeiten wir kontinuierlich an einem Glossar, das die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt. Wir ergänzen und aktualisieren fortlaufend.

Zum Erben-Glossar