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Kredit auf Erbe

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Stellen wir uns kurz vor, dass meine Eltern ein großes Vermögen haben und ich als Erbe oder zukünftiger Erbe (dringend) Geld benötige, um ein Haus zu bauen, Schulden zu begleichen oder mein Unternehmen zu finanzieren.

Kann ich einen günstigen Kredit auf mein Erbe oder zukünftiges Erbe aufnehmen?

Ein Kredit auf ein zukünftiges Erbe, also noch zu Lebzeiten des zukünftigen Erblassers, scheitert schon an der rechtlichen Umsetzung, weil das Erbe nämlich erst im Todesfall des Erblassers entsteht (§1922 Abs. 1 BGB).

Wenn der Erbfall eingetreten und eine Erbengemeinschaft entstanden ist, wäre es rein rechtlich in der Theorie möglich, einem Kreditgeber – wie einer Bank – das Erbe als Sicherheit zu übereignen. Dazu muss der Kreditnehmer seinen Erbteil an der Erbengemeinschaft an den Darlehensgeber notariell verpfänden (§2033 BGB).

In der Praxis scheitert diese Möglichkeit allerdings daran, dass es in Deutschland keine Bank oder Versicherung gibt, die einen Erbteil als Sicherheit akzeptiert.

Insofern wird ein seriöser Anbieter keinen Kredit auf eine Erbschaft vermitteln. Die beworbenen Angebote sind am Ende immer Standardleistungen, die der hinterbliebene Erbe auch ohne Verpfändung seines Erbes erhalten hätte.

Alternative Lösungen für den Kredit auf das Erbe

Wenn ein Erbschein oder ein notarielles Testament vorliegt, könnte die Lösung in der Verfügung über den Erbteil liegen. Denn jedem Miterben ist die Verfügung über seinen Erbteil an der Erbengemeinschaft möglich (§ 2033 BGB).

Dies funktioniert auch dann, wenn Pflichtteilsberechtigte ihren Pflichtteil am Nachlass einfordern. Selbst eine Nachlassimmobilie, die zur Erbmasse gehört – ob mit Grundschuld, Hypothek oder einem nicht vollständig zurückgezahlten Darlehen belastet – stört die Umsetzung der Verfügung über den Erbteil nicht.

Die Lösung

Wenn die Auszahlung des Erbes also noch dauert, weil sich die Erbengemeinschaft nicht einig ist und Sie als Erbe trotzdem schon Geld brauchen, können Sie Ihren gesamten Erbteil veräußern und so vergleichsweise zügig Geld für Ihr Erbe bekommen.

Sollten Sie später wieder Geld zur Verfügung haben, ist es grundsätzlich auch möglich, den Erbteil an der Erbengemeinschaft wieder zurückzukaufen – solange es noch keine Auseinandersetzung im Rahmen der Nachlassverwaltung (besser im Sinne von richtig wäre hier „Nachlassabwicklung“) gab.

Die Miterben brauchen sich in diesem Fall auch nicht übergangen fühlen, da sie ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB) haben.

Gerne beraten wir Sie zur Abwicklung eines Erbteilskaufs einschließlich Vorkaufsrecht und machen Ihnen ein Angebot. Schreiben Sie uns eine E-Mail mit einem Terminvorschlag, wann wir am besten telefonieren können.