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Teilungsklage

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Was ist eine Teilungsklage?

Die Teilungsklage wird auch als Erbauseinandersetzungsklage oder Erbteilungsklage bezeichnet.
Kann sich eine Erbengemeinschaft nicht eigenständig auf die Verteilung des Nachlasses einigen, ist die Teilungsklage das letzte geeignete Mittel, um die Erbengemeinschaft aufzulösen.

Warum kommt es überhaupt zur Teilungsklage?

Zu einer Teilungsklage kommt es häufig, wenn der Nachlass Gegenstände enthält, über deren Verteilung keine Regelung getroffen wurde und die Erben sich über die gerechte Verteilung streiten.

In diesem Fall müssen sämtliche illiquiden Nachlassgegenstände zwangsversteigert werden, um einen sog. teilungsreifen Nachlass herzustellen.

Erst wenn dies erreicht ist, wird das Gericht die Teilungsklage für zulässig erachten.

Was kostet eine Teilungsklage und wer übernimmt die Kosten?

Der Gang zum Gericht ist nie günstig. Das gilt auch für die Kosten der Teilungsklage. Die bestehen aus

  • den Prozesskosten und
  • den Anwaltskosten.

Wer letztlich die Kosten der Erbteilungsklage tragen muss, entscheidet der Ausgang des Verfahrens. Wird die Teilungsklage erstmalig von einem Miterben gestellt, zählen Prozess- und Anwaltskosten zum Nachlass und müssen entsprechend von der gesamten Erbengemeinschaft getragen werden.

Scheitert die Teilungsklage allerdings beim ersten Mal, muss der Kläger gemäß § 753 BG für die folgenden Versuche finanziell selbst aufkommen.

Warum sollte man eine Teilungsklage verhindern?

Aufgrund hoher Verfahrenskosten sollte die Erbteilungsklage auf jeden Fall verhindert und der Versuch unternommen werden, sich schon vorher zu einigen.

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