Gut zu wissen
Erbteil verkaufen: So funktioniert es und das sollten Sie beachten
- Mark Höllger
Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und möchten nicht auf eine langwierige Auseinandersetzung mit den übrigen Miterben warten? Dann ist der Verkauf Ihres Erbteils oft der schnellste Weg, um an Ihr Geld zu kommen und die Gemeinschaft zu verlassen. Dieser Artikel erklärt, wie der Verkauf abläuft, welche rechtlichen Punkte wichtig sind und worauf Sie achten sollten.
Was bedeutet es, einen Erbteil zu verkaufen?
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe hält einen ideellen Anteil am gesamten Nachlass, nicht an einzelnen Gegenständen. Sie besitzen also nicht ein bestimmtes Konto oder ein bestimmtes Zimmer im geerbten Haus, sondern einen prozentualen Anteil am Ganzen.
Genau diesen Anteil können Sie verkaufen. Sie übertragen Ihre Stellung als Miterbe vollständig auf einen Käufer, der dann an Ihrer Stelle in die Erbengemeinschaft eintritt. Für Sie ist die Sache damit erledigt. Sie erhalten den vereinbarten Kaufpreis und sind raus, ganz ohne die Zustimmung der übrigen Miterben für den Verkauf selbst.
Brauche ich die Zustimmung der anderen Miterben?
Nein. Der Verkauf Ihres Erbteils ist Ihre eigene Entscheidung. Sie können über Ihren Anteil frei verfügen, auch gegen den Willen der anderen. Das ist einer der größten Vorteile dieses Weges, gerade wenn die Erbengemeinschaft zerstritten ist oder ein Miterbe jede Einigung blockiert.
Allerdings haben die übrigen Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Das bedeutet, dass sie innerhalb einer bestimmten Frist zu denselben Konditionen kaufen dürfen wie der ursprüngliche Käufer. Für Sie als Verkäufer ändert sich dadurch am Ergebnis nichts. Sie erhalten Ihren Kaufpreis, unabhängig davon, wer am Ende kauft. Da die Abwicklung des Vorkaufsrechts mit dem vorkaufsberechtigten Miterben aber oft genauso schwierig ist, wie die Erbauseinander- setzung selbst – also oft scheitert – organisiert Gut Erben (guterben.de) die Abwicklung des Vorkaufsrechts für Sie so, dass Sie von Gut Erben auf jeden Fall den Kaufpreis erhalten, egal ob der der Miterbe sein Vorkaufsrecht ausübt oder nicht. Nachdem Sie das Geld bekommen haben und behalten dürfen, kümmert sich Gut Erben um die Abwicklung des Vorkaufsrechts mit dem Miterben ohne dass Sie etwas tun müssen.
Wie läuft der Verkauf konkret ab?
Der Verkauf eines Erbteils ist gesetzlich an eine wichtige Formvorschrift gebunden: Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Ein privatschriftlicher Vertrag ist unwirksam. Der Ablauf gliedert sich in folgende Schritte:
Sie klären die Höhe Ihres Anteils und finden einen Käufer.
Der Kaufvertrag wird aufgesetzt und beim Notar beurkundet.
Der Notar informiert die übrigen Miterben, womit deren Vorkaufsrechtsfrist beginnt.
Läuft die Frist ab oder verzichten die Miterben, wird der Verkauf wirksam und der Kaufpreis ausgezahlt.
Ein spezialisierter Ankäufer wie Gut erben (guterben.de) übernimmt diesen Prozess in der Regel vollständig, von der Vertragsgestaltung bis zur Abwicklung beim Notar. Auch kümmert sich Gut Erben um die Abwicklung des Vorkaufsrechts, wenn der Miterbe dieses ausübt ohne dass Sie etwas tun müssen.Das Geld das Gut Erben Ihnen ausgezahlt hat, dürfen Sie behalten, auch wenn der Miterbe sein Vorkaufsrecht ausübt.
Welche Steuern fallen beim Verkauf an?
Die wichtigste Steuer beim Erben ist die Erbschaftsteuer. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Jeder Erbe hat einen Freibetrag, bis zu dem keine Erbschaftsteuer anfällt:
Verhältnis zum Erblasser | Freibetrag | Steuersatz ab Freibetrag |
|---|---|---|
Ehepartner | 500.000 € | ab 7 % |
Kinder | 400.000 € | ab 7 % |
Enkel | 200.000 € | ab 7 % |
Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € | ab 15 % |
Ein Beispiel: Sie erben als Kind einen Erbteil im Wert von 100.000 €. Ihr Freibetrag liegt bei 400.000 €. Da Ihr Erbteil darunter liegt, zahlen Sie keine Erbschaftsteuer. Sie verkaufen Ihren Anteil für 100.000 € und behalten den vollen Betrag.
Anders sieht es aus, wenn Sie beispielsweise als entfernterer Verwandter erben. Bei einem Erbteil von 100.000 € und einem Freibetrag von nur 20.000 € werden 80.000 € steuerpflichtig. Bei einem Steuersatz von 15 % bedeutet das eine Erbschaftsteuer von 12.000 €.
Wichtig: Der Verkauf des Erbteils selbst löst in der Regel keine zusätzliche Einkommensteuer aus. Eine Ausnahme kann gelten, wenn sich eine Immobilie im Nachlass befindet und der Verkauf des Erbteils innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung der Immobilie verkauft wird oder wenn landwirtschaftliche Flächen zum Nachlass gehören. Da die genaue Belastung vom Einzelfall abhängt, sollten Sie sie mit einem Steuerberater klären.
Worauf sollte ich beim Verkauf achten?
Drei Punkte sind besonders wichtig:
Seriosität des Käufers
Achten Sie auf Erfahrung, Transparenz und eine nachvollziehbare Abwicklung.
Klarheit des Vertrags
Kaufpreis und Auszahlungszeitpunkt sollten eindeutig festgehalten sein.
Steuerliche Seite
Je nach Zusammensetzung des Nachlasses und Haltedauer kann die steuerliche Behandlung unterschiedlich ausfallen. Diesen Punkt sollten Sie im Einzelfall klären.
Für wen lohnt sich der Verkauf des Erbteils?
Der Verkauf ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie schnell und planbar an Ihr Erbe kommen möchten, wenn die Erbengemeinschaft zerstritten ist oder wenn Sie eine langwierige und kostspielige Auseinandersetzung vermeiden wollen. Statt möglicherweise jahrelang auf eine Einigung oder ein Gerichtsverfahren zu warten bei dem der Erlös unsicher ist, erhalten Sie einen festen Betrag und schließen das Thema zeitnah ab.
Welche weiteren Möglichkeiten es gibt, eine Erbengemeinschaft aufzulösen, erfahren Sie in unserem ausführlichen Überblicksartikel zum Thema.
Häufige Fragen zum Verkauf des Erbteils
Kann ich meinen Erbteil verkaufen, ohne dass die anderen Miterben zustimmen?
Ja. Sie können Ihren Anteil unabhängig von den übrigen Miterben verkaufen. Diese haben lediglich ein Vorkaufsrecht, können den Verkauf aber nicht verhindern.
Muss der Verkauf des Erbteils notariell beurkundet werden?
Ja. Der Gesetzgeber schreibt für den Verkauf eines Erbteils zwingend die notarielle Beurkundung vor. Ein privatschriftlicher Vertrag ist unwirksam.
Wie schnell bekomme ich mein Geld?
Im Vergleich zur vollständigen Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die sich über Jahre ziehen kann, ist der Verkauf deutlich schneller. Nach Beurkundung und Ablauf der Vorkaufsrechtsfrist erfolgt die Auszahlung des vereinbarten Kaufpreises innerhalb von 3 Monaten.
Wenn Sie konkret über den Verkauf Ihres Erbteils nachdenken, berät Sie Gut erben unverbindlich und übernimmt die gesamte Abwicklung.
Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Über den Autor
Mark Höllger ist Diplom-Kaufmann und seit 1994 in der Erbenermittlung und Nachlassbetreuung tätig. In drei Jahrzehnten hat er mit der Höllger GmbH über 400 Erbschaften begleitet, von einfachen Familienkonstellationen bis hin zu komplexen Fällen wie einem Nachlass, zu dem der ehemalige Grenzübergang Bornholmer Straße in Berlin gehört hat. Aus der täglichen Erfahrung mit festgefahrenen Erbengemeinschaften entstand 2020 das Angebot Gut erben, mit dem Ziel, Erben einen einfachen, schnellen und sorgenfreien Ausstieg zu ermöglichen.